Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die moccamedia GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite https://www.moccamedia.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.moccamedia.com ist mit der BITV 2.0 sowie der europäische Norm EN 301 549 teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei.
a) Unvereinbarkeit
- Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen entspricht. Dies ergibt sich aus dem Corporate Design.
- Manche Alternativtexte tauchen ggf. mehrfach pro Seite auf.
- Einzelne Bedienelemente sind mit der Tastatur nicht vollständig erreichbar.
- Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt zugeordnet oder beschriftet.
- Eingebettete Videos sind derzeit nicht durchgängig mit Untertiteln versehen.
- Vereinzelte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label.
b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften
- Zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
c) Unverhältnismäßige Belastung
- Eingebettete Videos, die auf der Plattform vimeo veröffentlicht wurden, verfügen teilweise nicht über Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.5 – Audiodeskription für aufgezeichnete Videos). Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Sie beruht auf einer Kombination aus manueller Prüfung und automatisierten Tests, bei der folgende Prinzipien überprüft wurden:
Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
Prinzip 2: Bedienbarkeit
Prinzip 3: Verständlichkeit
Prinzip 4: Robustheit
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung schnellstmöglich zu bearbeiten.
Barriere melden: welcome@moccamedia.com
Zentrale Zuständigkeit der Marktüberwachung
Ab dem 28. Juni 2025 nimmt die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg ihre Tätigkeit auf. Sie wird künftig als zentrale Stelle für alle Bundesländer agieren und ist zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie für die Durchsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gegenüber Wirtschaftsakteuren. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen und eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft.
Kontakt
Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de